Sie haben Echtschmuck, den Sie nicht mehr tragen wollen oder den Sie nicht mehr brauchen? Wir kaufen Ihr Altgold, Bruchgold, Zahngold, Barren, Nuggets oder Uhren. Der Goldankauf richtet sich bei beschädigtem Material am Materialwert aus.
Wenn Sie uns Ihr Altgold verkaufen wollen, zahlen wir den Betrag sofort aus. Entweder bar oder als Sofort-Überweisung auf ein Konto, das Sie uns angeben.
Wir prüfen vor dem Ankauf sorfältig die Echtheit des Metalls und stellen fest, um was für eine Art von Gold es sich handelt.
Nach der Echtheitsprüfung wiegen wir Ihr Material. Mit dem ermittelten Gewicht und der Qualität des Materials erstellen wir für Sie ein unverbindliches transparentes und faires Angebot.
Eine sorgfältige Prüfung des Goldes, das Sie verkaufen wollen, ist die Grundvoraussetzung für eine solide Geschäftsabwicklung. Ein seriöser Händler wird Sie beim Abwiegen des Goldes immer auf die Waage schauen lassen.
Investoren müssen den Gewinn beim Weiterverkauf von Gold und Silber nicht versteuern, wenn sie die Münzen und Barren mindestens ein Jahr besessen haben. Bei der Haltedauer von einem Jahr handelt es sich um die sogenannte „Spekulationsfrist“.
Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG n.F ist Gold nach einer Haltedauer (Behaltensfrist) von einem Jahr steuerfrei wieder veräußerbar. Die Freigrenze für spekulativen Goldhandel bei einer Behaltesfrist von unter einem Jahr beträgt 600 Euro.